Viele Autofahrer prüfen ihre Kfz-Versicherung zu selten

Ein schneller Kfz-Versicherungs-Check kann zeigen, ob Sie aktuell mehr zahlen als nötig. Je nach Fahrzeug, Fahrleistung und Tarif können günstigere Optionen möglich sein — mit einer potenziellen Ersparnis von bis zu 850 € pro Jahr 1.

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Versicherungsexpertin erklärt Kfz-Versicherungsoptionen
Informationsbeitrag Kfz-Versicherungs-Check

Wofür zahlen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung wirklich?

Haben Sie sich jemals gefragt, wofür genau Sie eigentlich bezahlen, wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung verlängern? In der Praxis können je nach Vertrag auch Zusatzleistungen, Servicebausteine oder Tarifmerkmale enthalten sein, die Sie möglicherweise gar nicht aktiv nutzen.

Pannenhilfe, erweiterte Schutzbriefe, besondere Zusatzoptionen oder umfangreiche Serviceleistungen können sinnvoll sein — aber nicht jeder Fahrer braucht automatisch jedes Extra. Wer den Vertrag einfach jedes Jahr verlängert, ohne vorher zu prüfen, kann dadurch mehr bezahlen als nötig.

Genau hier setzt der Kfz-Versicherungs-Check an: Ihre Angaben zu Fahrzeug, Fahrleistung, Nutzung und aktuellem Schutz werden strukturiert erfasst. So lässt sich besser einschätzen, ob es günstigere oder passendere Optionen für Ihre persönliche Situation geben kann.

Potenzielle Ersparnis: Je nach Fahrzeug, Fahrleistung, Schadenfreiheitsklasse und bestehendem Tarif kann ein Vergleich zeigen, ob eine Ersparnis von bis zu 850 € pro Jahr möglich ist. Eine konkrete Ersparnis ist nicht garantiert und hängt von den verfügbaren Tarifen ab.

Um nicht für Leistungen zu zahlen, die Sie möglicherweise nicht benötigen, kann es sinnvoll sein, alle verfügbaren Versicherungsoptionen zu prüfen. Streichen Sie überflüssige Funktionen, passen Sie den Schutz an Ihren Fahrstil an und behalten Sie mehr Kontrolle über Ihre laufenden Kosten.

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FAQ

Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung

Die wichtigsten Fragen rund um Wechsel, Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrecht, Versicherungsschutz und mögliche Sparfaktoren.

Ja. Die Anfrage über diese Website ist kostenlos und unverbindlich. Durch den Check wird kein bestehender Vertrag automatisch geändert, abgeschlossen oder gekündigt.

Ein Wechsel ist in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Zusätzlich kann ein Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen auch während des Jahres möglich sein, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung, nach einem regulierten Schadenfall oder bei einem Fahrzeugwechsel.

Viele Kfz-Versicherungsverträge laufen bis zum 31. Dezember. Da die Kündigungsfrist häufig einen Monat beträgt, muss die Kündigung in diesen Fällen spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Entscheidend ist nicht das Versanddatum, sondern der Zugang beim Versicherer.

Die Hauptfälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsvertrag regulär erneuert wird. Häufig ist das der 1. Januar. Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat muss die Kündigung dann normalerweise spätestens bis zum 30. November beim Versicherer vorliegen.

Ja. Ein Sonderkündigungsrecht kann bestehen, wenn der Beitrag steigt, ohne dass sich die Leistungen entsprechend verbessern, wenn eine sogenannte versteckte Beitragserhöhung vorliegt oder wenn der Versicherer einen Schadenfall reguliert hat. In vielen Fällen gilt dann eine Frist von einem Monat ab Mitteilung beziehungsweise Abschluss der Schadenregulierung.

Eine versteckte Beitragserhöhung kann vorliegen, wenn sich Ihre Schadenfreiheitsklasse verbessert, der Beitrag aber nicht entsprechend sinkt. Auch Änderungen bei Typklasse oder Regionalklasse können relevant sein, wenn sich daraus eigentlich ein günstigerer Beitrag ergeben müsste, dieser Vorteil aber nicht weitergegeben wird.

Nach der Regulierung eines Schadenfalls kann grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Die Kündigung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung erfolgen.

Ein Umzug allein ist normalerweise kein Grund für eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung. Die neue Adresse sollte dem aktuellen Versicherer mitgeteilt werden. Eine reguläre Kündigung ist meist erst zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.

Nein. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist in der Regel möglich, ohne das Fahrzeug abzumelden. Eine Ausnahme kann ein Fahrzeugwechsel sein. Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeugs wird üblicherweise eine elektronische Versicherungsbestätigung, die eVB-Nummer, benötigt.

Manche neue Versicherer bieten an, die Kündigung des bisherigen Vertrags zu übernehmen. Wenn die Frist knapp ist, kann es sinnvoll sein, die Kündigung selbst zu versenden und einen Nachweis aufzubewahren, zum Beispiel durch Versand per Einschreiben.

Typischerweise werden Angaben aus dem Fahrzeugschein beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I, der aktuelle Kilometerstand, Informationen zur jährlichen Fahrleistung, Angaben zu den Fahrern sowie Daten aus der letzten Beitragsrechnung der aktuellen Kfz-Versicherung benötigt.

Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland verpflichtend und deckt Schäden ab, die Sie anderen verursachen. Teilkasko kann unter anderem bei Diebstahl, Brand oder bestimmten Tierschäden greifen. Vollkasko umfasst zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug, die beispielsweise durch selbst verschuldete Unfälle oder Vandalismus entstehen können.

Nicht unbedingt. Neben dem Preis sind auch Leistungen, Deckungssummen, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung, Schadenservice und zusätzliche Bausteine wichtig. Ein günstiger Tarif kann unpassend sein, wenn wichtige Leistungen fehlen. Umgekehrt zahlen manche Fahrer für Extras, die sie nicht benötigen.

Je nach Situation können Zusatzleistungen wie Schutzbrief, Pannenhilfe, Kaufpreis- oder Neupreisentschädigung, Fahrerschutz, Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit, Auslandsschadenschutz, erweiterte Tierschaden-Deckung oder Verkehrsrechtsschutz relevant sein. Ob diese Bausteine sinnvoll sind, hängt vom Fahrzeug und vom persönlichen Nutzungsverhalten ab.

Der Beitrag kann unter anderem von Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeugtyp, Regionalklasse, Fahrerkreis, jährlicher Fahrleistung, Familienstand, Stellplatz, Werkstattbindung und Selbstbeteiligung beeinflusst werden. Da Versicherer diese Faktoren unterschiedlich gewichten, kann ein Vergleich sinnvoll sein.

Je weniger ein Fahrzeug genutzt wird, desto geringer kann aus Sicht des Versicherers das Unfallrisiko sein. Eine realistische Angabe der jährlichen Kilometerleistung kann deshalb Einfluss auf die Beitragshöhe haben.

Bei einer Werkstattbindung verpflichten Sie sich im Schadenfall, eine Partnerwerkstatt des Versicherers zu nutzen. Dafür kann der Beitrag günstiger ausfallen. Ob diese Option passt, hängt davon ab, ob Ihnen freie Werkstattwahl wichtig ist.

Wenn Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst übernehmen, kann der Versicherungsbeitrag sinken. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird beim Abschluss festgelegt und kann je nach Tarif unterschiedlich sein.

Nein. Eine Ersparnis kann nicht garantiert werden. Das Ergebnis hängt von Ihren persönlichen Angaben, Ihrem Fahrzeug, der Schadenfreiheitsklasse, dem bisherigen Vertrag und den verfügbaren Tarifen ab.

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