Viele Autofahrer prüfen ihre Kfz-Versicherung zu selten
Ein schneller Kfz-Versicherungs-Check kann zeigen, ob Sie aktuell mehr zahlen als nötig. Je nach Fahrzeug,
Fahrleistung und Tarif können günstigere Optionen möglich sein — mit einer potenziellen Ersparnis von bis zu
850 € pro Jahr
1.
Wofür zahlen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung wirklich?
Haben Sie sich jemals gefragt,
wofür genau Sie eigentlich bezahlen,
wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung verlängern? In der Praxis können je nach Vertrag auch Zusatzleistungen,
Servicebausteine oder Tarifmerkmale enthalten sein, die Sie möglicherweise
gar nicht aktiv nutzen.
Pannenhilfe, erweiterte Schutzbriefe, besondere Zusatzoptionen oder umfangreiche Serviceleistungen können
sinnvoll sein — aber nicht jeder Fahrer braucht automatisch jedes Extra. Wer den Vertrag einfach jedes
Jahr
verlängert, ohne vorher zu prüfen, kann dadurch
mehr bezahlen als nötig.
Genau hier setzt der Kfz-Versicherungs-Check an: Ihre Angaben zu Fahrzeug, Fahrleistung, Nutzung und
aktuellem
Schutz werden strukturiert erfasst. So lässt sich besser einschätzen, ob es
günstigere oder passendere Optionen
für Ihre persönliche Situation geben kann.
Potenzielle Ersparnis:
Je nach Fahrzeug, Fahrleistung, Schadenfreiheitsklasse und bestehendem Tarif kann ein Vergleich zeigen,
ob eine Ersparnis von bis zu 850 € pro Jahr möglich ist.
Eine konkrete Ersparnis ist nicht garantiert und hängt von den verfügbaren Tarifen ab.
Um nicht für Leistungen zu zahlen, die Sie möglicherweise nicht benötigen, kann es sinnvoll sein,
alle verfügbaren Versicherungsoptionen zu prüfen.
Streichen Sie überflüssige Funktionen, passen Sie den Schutz an Ihren Fahrstil an und behalten Sie mehr
Kontrolle über Ihre laufenden Kosten.
Die wichtigsten Fragen rund um Wechsel, Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrecht,
Versicherungsschutz und mögliche Sparfaktoren.
Ja. Die Anfrage über diese Website ist kostenlos und unverbindlich. Durch den Check wird kein bestehender
Vertrag automatisch geändert, abgeschlossen oder gekündigt.
Ein Wechsel ist in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Zusätzlich kann ein Wechsel unter
bestimmten Voraussetzungen auch während des Jahres möglich sein, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung,
nach einem regulierten Schadenfall oder bei einem Fahrzeugwechsel.
Viele Kfz-Versicherungsverträge laufen bis zum 31. Dezember. Da die Kündigungsfrist häufig einen Monat
beträgt,
muss die Kündigung in diesen Fällen spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen
sein.
Entscheidend ist nicht das Versanddatum, sondern der Zugang beim Versicherer.
Die Hauptfälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsvertrag regulär erneuert wird. Häufig ist
das
der 1. Januar. Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat muss die Kündigung dann normalerweise spätestens
bis
zum 30. November beim Versicherer vorliegen.
Ja. Ein Sonderkündigungsrecht kann bestehen, wenn der Beitrag steigt, ohne dass sich die Leistungen
entsprechend
verbessern, wenn eine sogenannte versteckte Beitragserhöhung vorliegt oder wenn der Versicherer einen
Schadenfall
reguliert hat. In vielen Fällen gilt dann eine Frist von einem Monat ab Mitteilung beziehungsweise
Abschluss der
Schadenregulierung.
Eine versteckte Beitragserhöhung kann vorliegen, wenn sich Ihre Schadenfreiheitsklasse verbessert, der
Beitrag
aber nicht entsprechend sinkt. Auch Änderungen bei Typklasse oder Regionalklasse können relevant sein,
wenn sich
daraus eigentlich ein günstigerer Beitrag ergeben müsste, dieser Vorteil aber nicht weitergegeben wird.
Nach der Regulierung eines Schadenfalls kann grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Die
Kündigung
muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung erfolgen.
Ein Umzug allein ist normalerweise kein Grund für eine außerordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung.
Die neue Adresse sollte dem aktuellen Versicherer mitgeteilt werden. Eine reguläre Kündigung ist meist
erst
zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Nein. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist in der Regel möglich, ohne das Fahrzeug abzumelden. Eine
Ausnahme
kann ein Fahrzeugwechsel sein. Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeugs wird üblicherweise eine elektronische
Versicherungsbestätigung, die eVB-Nummer, benötigt.
Manche neue Versicherer bieten an, die Kündigung des bisherigen Vertrags zu übernehmen. Wenn die Frist
knapp ist,
kann es sinnvoll sein, die Kündigung selbst zu versenden und einen Nachweis aufzubewahren, zum Beispiel
durch
Versand per Einschreiben.
Typischerweise werden Angaben aus dem Fahrzeugschein beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I,
der aktuelle Kilometerstand, Informationen zur jährlichen Fahrleistung, Angaben zu den Fahrern sowie Daten
aus der letzten Beitragsrechnung der aktuellen Kfz-Versicherung benötigt.
Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland verpflichtend und deckt Schäden ab, die Sie anderen verursachen.
Teilkasko kann unter anderem bei Diebstahl, Brand oder bestimmten Tierschäden greifen. Vollkasko umfasst
zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug, die beispielsweise durch selbst verschuldete Unfälle oder
Vandalismus
entstehen können.
Nicht unbedingt. Neben dem Preis sind auch Leistungen, Deckungssummen, Selbstbeteiligung,
Werkstattbindung,
Schadenservice und zusätzliche Bausteine wichtig. Ein günstiger Tarif kann unpassend sein, wenn wichtige
Leistungen fehlen. Umgekehrt zahlen manche Fahrer für Extras, die sie nicht benötigen.
Je nach Situation können Zusatzleistungen wie Schutzbrief, Pannenhilfe, Kaufpreis- oder
Neupreisentschädigung,
Fahrerschutz, Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit, Auslandsschadenschutz, erweiterte
Tierschaden-Deckung
oder Verkehrsrechtsschutz relevant sein. Ob diese Bausteine sinnvoll sind, hängt vom Fahrzeug und vom
persönlichen
Nutzungsverhalten ab.
Der Beitrag kann unter anderem von Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeugtyp, Regionalklasse, Fahrerkreis,
jährlicher Fahrleistung, Familienstand, Stellplatz, Werkstattbindung und Selbstbeteiligung beeinflusst
werden.
Da Versicherer diese Faktoren unterschiedlich gewichten, kann ein Vergleich sinnvoll sein.
Je weniger ein Fahrzeug genutzt wird, desto geringer kann aus Sicht des Versicherers das Unfallrisiko
sein.
Eine realistische Angabe der jährlichen Kilometerleistung kann deshalb Einfluss auf die Beitragshöhe
haben.
Bei einer Werkstattbindung verpflichten Sie sich im Schadenfall, eine Partnerwerkstatt des Versicherers zu
nutzen.
Dafür kann der Beitrag günstiger ausfallen. Ob diese Option passt, hängt davon ab, ob Ihnen freie
Werkstattwahl
wichtig ist.
Wenn Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst übernehmen, kann der Versicherungsbeitrag sinken.
Die Höhe der Selbstbeteiligung wird beim Abschluss festgelegt und kann je nach Tarif unterschiedlich sein.
Nein. Eine Ersparnis kann nicht garantiert werden. Das Ergebnis hängt von Ihren persönlichen Angaben,
Ihrem
Fahrzeug, der Schadenfreiheitsklasse, dem bisherigen Vertrag und den verfügbaren Tarifen ab.
Rechtliche Hinweise
1
Beispielrechnung
Fahrzeugwechsel: Smart Fortwo 0.9 Coupe (1313/EGF)
Erstzulassung: Mai 2020, Neuwagen, Barkauf
Nutzung: Nur privat (inkl. Arbeitsweg)
Laufleistung: 6.000 km/Jahr
Werkstattauswahl: Alle Tarife
Zahlweise: Jährlichv
Versicherungsnehmer: Mann (geb. 1998), ledig, Angestellter ÖD
Wohnort: 80333 München
Versicherungsschutz:
Haftpflicht (SF 3) und Vollkasko (SF 3) mit 500 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB
Spartarif: 491,21 € (DEVK Aktiv-Schutz Kasko-Mobil, jährlicher Beitrag)
Vergleichstarif: 1.366,39 € (DA Direkt Komfort Plus, jährlicher Beitrag)
Quelle: Tarifcheck.de
2 Neu angeschafftes Auto
Wählen Sie "Neu angeschafftes Auto", wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Auto gekauft haben oder
beabsichtigen dies zu tun. Wählen Sie diese Option auch, wenn Sie ein bestehendes Auto auf einen anderen
Halter zulassen möchten. Sie erhalten dann automatisch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für
die Zulassung. Bestehendes Auto
Wählen Sie "Bestehendes Auto", wenn Sie die Versicherung für Ihr bisheriges Auto wechseln möchten. Die
Zulassungsstelle wird dann automatisch informiert und es findet keine An- oder Ummeldung statt.
3 CosmosDirekt Kfz-Versicherung für 3,30 € monatlich, berechnet am 01.06.2026
Versicherungswechsel zum 01.07.2026, Mann (geb. 1963), verheiratet, Berufsbeamter, Suzuki SJ Samurai
(7102/340), Neuerwerb & Halterzulassung: Juni 2008, Versicherungsbeginn: Juni 2026, Barkauf, private Nutzung
(inkl. Arbeitsweg), 3.000 km/Jahr, Einfamilienhaus, Doppelgarage, Jahreskarte für den ÖPNV, Haftpflicht (SF
42), monatliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter = Versicherungsnehmer, keine Punkte, 01945 / Frauendorf
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